Firmenwagenrechner - monatliche Kosten berechnen

Was kostet mich mein neuer Firmenwagen? Ein Firmen- oder Dienstwagen wird von vielen Arbeitgebern als zusätzlicher Anreiz angeboten - unser Firmenwagenrechner hilft Ihnen bei der Berechnung der Kosten.

Allgemein

Einen Firmenwagen erhalten Arbeitnehmer, wenn sie häufig beruflich reisen, oft aber auch anstatt einer Gehaltserhöhung. Vergessen darf man dabei jedoch nicht, dass die private Nutzung eines Firmenwagens einen Wert darstellt, der zu Lasten Ihres Gehalts versteuert werden muss!

Diesen Wert nennt man steuerrechtlich den geldwerten Vorteil. Er kann durch folgende zwei Methoden berechnet werden:

  • die 1%-Regelung
  • durch die Führung eines Fahrtenbuch

In der Praxis kommt meist die 1%-Regelung zum Einsatz, da diese Methode keine zusätzliche Belastung (Fahrtenbuch) für den Arbeitnehmer bedeutet.

Firmenwagenrechner

Firmenwagenrechner

Für die Berechnung der monatlichen Kosten, die durch einen Firmenwagen (1%-Regelung) entstehen, füllen Sie bitte dieses "Firmenwagenrechner"-Formular aus.

Entfernung berechnen

Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Berechnung um gerundete und pauschalisierte Angaben handelt. Die tatsächliche Belastung kann um einige Euro abweichen. Bitte fragen Sie in Ihrer Personalabteilung nach den genauen Werten.

1%-Regelung

Mit der 1%-Regelung werden die gesamten Kosten des Firmenwagen abgedeckt. Hierzu gehören der Wertverlust, die Zinsen, Schäden, Steuern, Versicherung, Kraftstoffe, Öle, Wartungen und Reparaturen. Die Netto-Lohnbelastung der 1%-Regelung kann vermindert werden.

Eine Beteiligung an den Fahrzeugkosten durch den Arbeitnehmer mindert den geldwerten Vorteil. Dagegen wirkt sich die laufende Übernahme von Unterhaltungskosten nicht mindernd auf den geldwerten Vorteil aus. Achten Sie darauf, dass Ihr Arbeitgeber alle Fahrzeugkosten übernimmt - auch alle Kosten für Privatfahrten (z. B. Urlaub). Ferner kann der als Werbungskosten anzurechnende Teil der Fahrtkosten zur Arbeit als Fahrtkostenzuschuss pauschal versteuert werden. Die pauschale Lohnsteuer kann entweder vom Arbeitgeber übernommen (besser!) oder durch den Arbeitnehmer übernommen werden.

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